Die Gesetzeslage ist klar: Verbindungsdaten müssen sechs Monate lang gespeichert werden. Jetzt aber klagte ein Telekommunikationskonzern wegen den hohen anfallenden Kosten einer Vorratsdatenspeicherung vor dem Berliner Verwaltungsgericht und bekam Recht. Das Berliner Verwaltungsgericht gab dem Konzern Rückendeckung, da es keiner Firma zuzumuten sei, die anfallenden Kosten zu tragen. Dies sei eine zu große Beschneidung, so das Gericht. Das Gericht begründete das Urteil auch damit, dass man Firmen nicht unbegrenzt zur Terrorabwehr heranziehen kann. Experten aus der Telekommunikationsbranche vermuten nun, dass dieses Urteil eine regelrechte Klagewelle gegen die Bundesregierung auslösen könnte. Das Bundesjustizministerium machte zu dem Urteil bisher keine Angaben, wie es mit der Angelegenheit weiter verfahren wird.