Wegen des Verdachts der Schwarzfahrt hat eine Zugbegleiterin der Deutschen Bahn eine Zwölfjährige des Zuges verwiesen, obwohl Mitreisende für das Mädchen bürgen wollten. Das Mädchen war zwar im Besitz einer Fahrkarte, hatte diese jedoch zusammen mit ihrer Geldbörse und ihrem Geld zu Hause vergessen. Trotz des Angebots von weiteren Fahrgästen das Ticket für das Mädchen zu bezahlen, wurde diese von einer Zugbegleiterin wegen des Verdachts der Schwarzfahrt fünf Kilometer vor dem Heimatbahnhof des Zuges verweisen und das bei einbrechender Dunkelheit.