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Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 286 mal aufgerufen
 Specials / Meinungen / Komentare
Simon (klein) Offline




Beiträge: 265

13.03.2009 12:51
Go to Gö Antworten
Wer hät lust mitzukommen?

http://www.go-to-goe.de/



StGB § 328 Absatz 2, Nr. 3:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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