Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 405 mal aufgerufen
 Funny Stuff
Simon (klein) Offline




Beiträge: 265

02.05.2009 20:35
F-Bomb and Potatoes Antworten



StGB § 328 Absatz 2, Nr. 3:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

«« rc rocket
 Sprung  
Xobor Erstelle ein eigenes Forum mit Xobor
Datenschutz