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Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 345 mal aufgerufen
 Funny Stuff
Simon (klein) Offline




Beiträge: 265

12.05.2009 23:10
Octomom in a Blender Antworten



StGB § 328 Absatz 2, Nr. 3:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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